Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Laudamotion GmbH; NIKI Luftfahrt GmbH - BWB/Z-3807 | Bundeswettbewerbsbehörde

Laudamotion GmbH; NIKI Luftfahrt GmbH

BWB/Z-3807

31.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Laudamotion GmbH beabsichtigt, im Wege eines Asset Deals Teile des Luftfahrtunternehmens der NIKI Luftfahrt GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Passagierflugverkehrsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2018 weggefallen.

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