Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daimler AG; Daimler Mobility Services GmbH; Intelligent Apps GmbH - BWB/Z-3800 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daimler AG; Daimler Mobility Services GmbH; Intelligent Apps GmbH

BWB/Z-3800

24.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Daimler AG (Stuttgart, Deutschland) beabsichtigt durch die Daimler Mobility Services GmbH (Stuttgart, Deutschland) den mittelbaren Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Intelligent Apps GmbH (Hamburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftszweig Transportvermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht