Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Electrolux Deutschland GmbH; Schneidereit GmbH - BWB/Z-3797 | Bundeswettbewerbsbehörde

Electrolux Deutschland GmbH; Schneidereit GmbH

BWB/Z-3797

23.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb aller Anteile an der Schneidereit GmbH (Deutschland) durch Electrolux Deutschland GmbH (Deutschland). Die Transaktion betrifft ein Dienstleistungsunternehmen, welches einen Rundumservice zur Bereitstellung, Installation, Wartung und Reparatur (einschließlich Ersatzteile) für professionelle Wäschepflegegeräte mit einer Fokussierung auf Mopp- und Tücher-Wäsche anbietet.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2018 weggefallen.

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