Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft; SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT - BWB/Z-3781 | Bundeswettbewerbsbehörde

Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft; SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT

BWB/Z-3781

08.01.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.01.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb sämtlicher Anteile und alleiniger Kontrolle an SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Wien) durch Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft (Vaduz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bankprodukte und Bankdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2018 weggefallen.

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