Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sappi Papier Holding GmbH; CPG ltalia S.p.A.; CPG Schweiz AG; CPG Asia Pte Ltd. - BWB/Z-3748 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sappi Papier Holding GmbH; CPG ltalia S.p.A.; CPG Schweiz AG; CPG Asia Pte Ltd.

BWB/Z-3748

12.12.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sappi Papier Holding GmbH, Österreich, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der CPG ltalia S.p.A. und ihrer Tochtergesellschaften sowie sämtlicher Anteile an der Cham Paper Group Schweiz AG und der CPG Asia Pte Ltd.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Papier und Verpackung. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2018 weggefallen.

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