Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Freshstream LP; Herenweg Holding B.V.; IG Investments B.V. - BWB/Z-3712 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Freshstream LP; Herenweg Holding B.V.; IG Investments B.V.

BWB/Z-3712

10.11.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb gemeinsamer Kontrolle über IG Investments B.V. (Niederlande) durch Herenweg Holding B.V. (Niederlande) und Bregal Freshstream LP (Jersey). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Heizkessel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2017 weggefallen.

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