Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UBM hotels Management GmbH; Vienna International Hotelmanagement AG; UBM hotels München GmbH - BWB/Z-3686 | Bundeswettbewerbsbehörde

UBM hotels Management GmbH; Vienna International Hotelmanagement AG; UBM hotels München GmbH

BWB/Z-3686

23.10.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​UBM hotels Management GmbH (Wien) und Vienna International Hotelmanagement AG (Wien) beabsichtigen, gemeinsame Kontrolle über UBM hotels München GmbH (München) zu erwerben. Gegenstand des Gemeinschaftsunternehmens - welches zukünftig unter dem Namen UBM+VH Hotels GmbH am Markt präsent sein wird - ist es, Hotels unter Franchise zu führen.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Touristik.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2017 weggefallen.

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