Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ISOROC Holding AG - BWB/Z-3408 | Bundeswettbewerbsbehörde

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ISOROC Holding AG

BWB/Z-3408

23.03.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 48,99% der Aktien an der ISOROC Holding AG mit Sitz in Wien durch die lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Baustoffen, insbesondere Mineralwolle, Schichtholz und zementgebundene Spanplatten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2017 weggefallen.

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