Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft; Quehenberger Logistics GmbH - BWB/Z-3218 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft; Quehenberger Logistics GmbH

BWB/Z-3218

29.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien ("ÖBB") beabsichtigt, über ihre derzeit 100%ige Tochtergesellschaft European Contract Logistics-Austria GmbH mit Sitz in Wien ("ECL"), das österreichische nationale (innerhalb Österreichs) und internationale (von und nach Österreich) Stückgutgeschäft von Quehenberger Logistics GmbH mit Sitz in Straßwalchen ("QL") zu erwerben. Als Gegenleistung wird ÖBB einen Geschäftsanteil an ECL in Höhe von 40% an QL abtreten. Das angemeldete Vorhaben betrifft Transportlogistik sowie, sehr eingeschränkt, Kontraktlogistik und Paket-, Kurier- und Expressdienste.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.10.2016 weggefallen.

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