Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OMV AG; FE-Trading GmbH - BWB/Z-2919 | Bundeswettbewerbsbehörde

OMV AG; FE-Trading GmbH

BWB/Z-2919

07.01.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2016 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an FE-Trading GmbH (Österreich) durch OMV AG (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Motorkraftstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Der Zusammenschluss wurde mit Beschluss des Kartellgerichts vom 13.4.2016 unter Auflagen nicht untersagt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 04.02.2016

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.02.2016 weggefallen.

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