Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hornbach Baumarkt GmbH; ÖBAU Egger GmbH - BWB/Z-2792 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hornbach Baumarkt GmbH; ÖBAU Egger GmbH

BWB/Z-2792

01.09.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Hornbach Baumarkt GmbH mit dem Sitz in Wiener Neudorf beabsichtigt, von der ÖBAU Egger GmbH die Betriebsliegenschaft am Standort Kirchengasse 50 in Klagenfurt und die dazugehörenden Bauwerke zum Betrieb eines Hornbach Bau- und Gartenmarktes mit Drive-In anzumieten und die bisher im Teilbetrieb Baumarkt beschäftigten Dienstnehmer zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Baumärkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2015 weggefallen.

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