Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ARDIAN France SA; Chal-Tec Gruppe
BWB/Z-2692
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ARDIAN France SA (Paris, Frankreich) beabsichtigt - über eine für Erwerbszwecke gegründete Gesellschaft - den indirekten Erwerb von 43% der Anteile und der damit verbunden gemeinsamen Kontrolle an der Chal-Tec Gruppe (Berlin, Deutschland) vom bisherigen Alleingesellschafter Peter Chaljawski (Berlin, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den (Online-) Verkauf von diversen elektronischen Geräten, Haushaltsgeräten und anderen Produkten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2015.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.07.2015 weggefallen.