Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DIF Infra 3 PPP 3 Luxembourg S.à r.l.; Raststätten Betriebs GmbH - BWB/Z-2498 | Bundeswettbewerbsbehörde

DIF Infra 3 PPP 3 Luxembourg S.à r.l.; Raststätten Betriebs GmbH

BWB/Z-2498

14.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​DIF Infra 3 PPP 3 Luxembourg S.à r.l. beabsichtigt, 50% der Geschäftsanteile an der Raststätten Betriebs GmbH von der Alpine Bau GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verpachtung von Raststätten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2014 weggefallen.

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