Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; S&T AG; Echelon Corp. - BWB/Z-2441 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; S&T AG; Echelon Corp.

BWB/Z-2441

09.09.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 40% der Anteile an NES durch S&T AG, Erwerb von 60% der Anteile an NES durch Austro Holding GmbH. Erwerb aller Assets im Zusammenhang mit dem Smart Grid Business der Echelon Corp. durch NES. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwarebereich, IT Dienstleistungen, Verkauf von IT-Hardware und die Entwicklung und den Verkauf von Smart Grid Lösungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2014 weggefallen.

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