Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oaktree Capital Group, LLC; Railpool GmbH; Railpool Holding GmbH & Co. KG - BWB/Z-2243 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oaktree Capital Group, LLC; Railpool GmbH; Railpool Holding GmbH & Co. KG

BWB/Z-2243

17.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Railpool GmbH, München, und an Railpool Holding GmbH & Co. KG, München, mittelbar durch Oaktree Capital Group, LLC, Los Angeles, Kalifornien, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Leasing von Lokomotiven.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2014 weggefallen.

zurück zur Übersicht