Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sony Music Entertainment Germany GmbH; Mach I Records GmbH & CoKG - BWB/Z-2206 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sony Music Entertainment Germany GmbH; Mach I Records GmbH & CoKG

BWB/Z-2206

05.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Sony Music Entertainment Germany GmbH und Mach I Records GmbH & CoKG zum Zweck des gemeinsamen Aufbaus von Musikkünstlern und der gemeinsamen Auswertung ihrer Produktionen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Tonträgergesellschaften und Physischer und digitaler Musikvertrieb.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.12.2013 weggefallen.

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