Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; Loacker Beteiligungs GmbH; SRP Saarländische Rohprodukte GmbH - BWB/Z-2200 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; Loacker Beteiligungs GmbH; SRP Saarländische Rohprodukte GmbH

BWB/Z-2200

25.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Loacker Recycling GmbH und die Loacker Beteiligungs GmbH (beide Götzis, Österreich) beabsichtigen, von der Scholz AG (Essingen, Deutschland) einen Geschäftsanteil an der SRP Saarländische Rohprodukte GmbH (Homburg, Deutschland), der einer Stammeinlage von € 2.500.000,-- und einer Beteiligung von 50% entspricht, zu erwerben. Durch den beabsichtigten Erwerb wird Loacker Recycling GmbH gemeinsam mit ihrer bereits bestehenden Beteiligung die alleinige Kontrolle über die SRP Saarländische Rohprodukte GmbH erlangen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Eisen- und Nichteisen-Schrott, Erfassung von Metallschrott.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2013 weggefallen.

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