Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Loacker Recycling GmbH; M.F. Hügler AG
BWB/Z-2197
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Loacker Recycling GmbH, Lustenauer Straße 33, 6840 Götzis, Österreich beabsichtigt, von der Hüsler-Hügler Stiftung, c/o Curator & Horwath AG, Zweigniederlassung Zug, Industriestrasse 7, 6300 Zug, alle Aktien an der M.F. Hügler AG, Usterstrasse 99, 8600 Dübendorf, Schweiz zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Eisen- und Nichteisen-Schrott sowie den Handel mit sonstigen Wertstoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2013 weggefallen.