Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Friedrich Scharr KG; Sailer Mineralölhandel GmbH; Sailer Tanklager GmbH - BWB/Z-2183 | Bundeswettbewerbsbehörde

Friedrich Scharr KG; Sailer Mineralölhandel GmbH; Sailer Tanklager GmbH

BWB/Z-2183

08.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an und somit alleiniger Kontrolle über die Sailer Mineralölhandel GmbH (Augsburg, Deutschland) sowie die Sailer Tanklager GmbH (Augsburg, Deutschland) durch die Friedrich Scharr KG (Stuttgart, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Mineralölprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2013 weggefallen.

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