Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG; DAKA WINKLER KANALSERVICE GMBH - BWB/Z-2162 | Bundeswettbewerbsbehörde

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG; DAKA WINKLER KANALSERVICE GMBH

BWB/Z-2162

22.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die DAKA WINKLER KANALSERVICE GMBH durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft, indem die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft ihre Beteiligung an der DAKA WINKLER KANALSERVICE GMBH durch Erwerb der bislang von der DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co KG gehaltenen Geschäftsanteile an der DAKA WINKLER KANALSERVICE GMBH von 50% auf 100% erhöht.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Kanalreinigung und -prüfung, Vermietung von mobilen WC-Anlagen, Entleerung und Reinigung von Senkgruben, Öl- und Fettabscheidern (Nassreinigung) sowie Trockenreinigung (beispielsweise Ruß, Schlacke).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2013 weggefallen.

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