Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; Domoferm International GmbH - BWB/Z-2151 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; Domoferm International GmbH

BWB/Z-2151

10.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von weiteren 30% der Geschäftsanteile der Domoferm International GmbH von der Neumayer-Privatstiftung durch die Austro Holding GmbH gemäß dem zwischen der Neumayer Privatstiftung und der Austro Holding GmbH abgeschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag.Der Geschäftsbereich der Domoferm International GmbH ist jener der Produktion und des Vertriebs von Türen und Zargen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2013 weggefallen.

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