Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Coop Genossenschaft; REWE-Zentralfinanz eG; Colruyt Gestion S.A.; CONAD Consorzio Nationale Dettaglianti Società Cooperativa - BWB/Z-2116 | Bundeswettbewerbsbehörde

Coop Genossenschaft; REWE-Zentralfinanz eG; Colruyt Gestion S.A.; CONAD Consorzio Nationale Dettaglianti Società Cooperativa

BWB/Z-2116

19.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Rahmen der Reorganisation der gemeinsamen Aktivitäten im Zusammenhang mit bestimmten Zusatzdienstleistungen bezüglich der Beschaffung von Konsumgütern des täglichen Bedarfs von vornehmlich großen multinational tätigen Lieferanten beabsichtigen Coop Genossenschaft (Basel), REWE-Zentralfinanz eG (Köln), Colruyt Gestion S.A. (Luxemburg) und CONAD Consorzio Nationale Dettaglianti Società Cooperativa (Bologna) jeweils 25 % der Anteile an einer neu zu gründenden Genossenschaft mit Sitz in Belgien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Einzelhandel mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Beide Amtsparteien zogen mit 18.09.2013 die Prüfungsanträge zurück.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 13.09.2013

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 13.09.2013

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