Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H.; ALPINE Bau GmbH; Klöcher Baugesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2086 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H.; ALPINE Bau GmbH; Klöcher Baugesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2086

24.07.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H., Graz, erwirbt von der abtretenden Gesellschafterin, der ALPINE Bau GmbH, Wals-Siezenheim, deren Geschäftsanteil (= 100 % Beteiligung) an der Klöcher Baugesellschaft m.b.H., Klöch, gemäß des notariellen Kauf- und Abtretungsvertrages vom 21.07.2013. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Breich Bauunternehmungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2013 weggefallen.

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