Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH & CO KG; VAMED Management und Service GmbH & Co KG; Raiffeisen-IMPULS-Holding GmbH & Co KG - BWB/Z-2024 | Bundeswettbewerbsbehörde

VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH & CO KG; VAMED Management und Service GmbH & Co KG; Raiffeisen-IMPULS-Holding GmbH & Co KG

BWB/Z-2024

02.05.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft, der Therapiezentrum Enns Holding GmbH (4020 Linz) durch die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH & CO KG (Beteiligung 14,80%), die VAMED Management und Service GmbH & Co KG (Beteiligung 14,90%) sowie die Raiffeisen-IMPULS-Holding GmbH & Co KG (Beteiligung 70,30%).Der Unternehmensgegenstand der Therapiezentrum Enns Holding GmbH ist: Erwerb, Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehender Geschäftshandlungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht