Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Baxter International Inc.; Baxa Corporation
BWB/Z-1555
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Baxter International Inc. (USA) beabsichtigt, 100% der Anteile an Baxa Corporation (USA) und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen einschließlich seiner Tochtergesellschaften zu erwerben.Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von medizinischen Geräten, die eine sichere und effiziente Zubereitung und Verabreichung von flüssigen Medikamenten ermöglichen (insbesondere automatische Compoundiermaschinen einschließlich Zubehör, automatische Befüllsysteme, orale und enterale Systeme, Produkte für eine intravenöse Verabreichung von Arzneimitteln und Beimischungshilfen).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2011 weggefallen.