Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lafarge Perlmooser Unternehmensakquisitions GmbH; Lafarge Beočinska Fabrika Cementa d.o.o. - BWB/Z-1455 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lafarge Perlmooser Unternehmensakquisitions GmbH; Lafarge Beočinska Fabrika Cementa d.o.o.

BWB/Z-1455

15.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lafarge Perlmooser Unternehmnsakquisitions GmbH beabsichtigt, im Zuge einer entflechtenden Spaltung indirekt 100% der Anteile an der Lafarge Beočinska Fabrika Cementa d.o.o. (Serbien) zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Grauzement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2011 weggefallen.

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