Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ThyssenKrupp AG; Techno-Stahl Stahlgroßhandel und Brennschneidbetrieb Ges.m.b.H. - BWB/Z-1176 | Bundeswettbewerbsbehörde

ThyssenKrupp AG; Techno-Stahl Stahlgroßhandel und Brennschneidbetrieb Ges.m.b.H.

BWB/Z-1176

20.05.2010

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ThyssenKrupp AG (Düsseldorf, Deutschland) beabsichtigt, indirekt durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft ThyssenKrupp Austria Beteiligungs Ges.m.b.H. (Wien, Österreich) sämtliche Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die Techno-Stahl Stahlgroßhandel und Brennschneidbetrieb Ges.m.b.H. (Wien, Österreich) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Eisen und Stahl sowie die Anpassung dieser Produkte an die Marktbedürfnisse durch Anarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2010.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2010 weggefallen.

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