Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MPREIS Warenvertriebs GmbH; ADEG Zell am See GmbH; ADEG Österreich Handelsaktiengesellschaft; Billa Aktiengesellschaft - BWB/Z-932 | Bundeswettbewerbsbehörde

MPREIS Warenvertriebs GmbH; ADEG Zell am See GmbH; ADEG Österreich Handelsaktiengesellschaft; Billa Aktiengesellschaft

BWB/Z-932

06.03.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von insgesamt 20 Einzelhandelsgeschäften der ADEG Zell am See GmbH, Zell/See, der ADEG Österreich Handelsaktiengesellschaft, Bergheim und der Billa Aktiengesellschaft, Wiener Neudorf durch die MPREIS Warenvertriebs GmbH, Völs. Betroffener Geschäftszweig: Lebensmitteleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht