Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BP Austria AG; OMV Refining & Marketing GmbH; Shell Austria Ges.m.b.H.; Salzburg Fuelling GmbH - BWB/Z-1011 | Bundeswettbewerbsbehörde

BP Austria AG; OMV Refining & Marketing GmbH; Shell Austria Ges.m.b.H.; Salzburg Fuelling GmbH

BWB/Z-1011

06.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung sowie Erwerb von jeweils 1/3 an der Salzburg Fuelling GmbH durch BP Austria AG, OMV Refining & Marketing GmbH und Shell Austria Gesellschaft m.b.H. Betroffener Geschäftszweig: Lagerhaltung von Flugzeugtreibstoff und Erbringung von Betankungsdienstleistungen am Flughafen Salzburg.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Aufgrund der von den Anmeldern gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde abgegebenen Verpflichtungserklärung wurde der Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses am 22.09.2009 zurückgezogen. Am 23.09.2009 stellte das Kartellgericht das Verfahren ein.

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