Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wuppermann Industrie BV; cp ptx Corporate Property GmbH; Echadon Strategic GmbH; H&B Fertigungstechnik GmbH - BWB/Z-846 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wuppermann Industrie BV; cp ptx Corporate Property GmbH; Echadon Strategic GmbH; H&B Fertigungstechnik GmbH

BWB/Z-846

29.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Wuppermann Industrie BV, Moerdijk, Niederlande, die cp ptx Corporate Property GmbH, Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland und die Echadon Strategic GmbH, Wien, Republik Österreich, haben den Erwerb von jeweils 20% der Geschäftsanteile an der H&B Fertigungstechnik GmbH, Thalgau, Republik Österreich, angemeldet.Betroffene Geschäftszweige: Die Wuppermann-Gruppe und die H&B Fertigungstechnik GmbH sind in der Produktion und dem Vertrieb von Stahlprodukten tätig. Bei der cp ptx Corporate Property GmbH und der Echadon Strategic GmbH handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften ohne operativen Geschäftsbetrieb.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2008 weggefallen.

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