Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fiat Group Automobiles S.p.A; Zastava Automobili a.d.; Grupa Zastava Vozila a.d. - BWB/Z-836 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fiat Group Automobiles S.p.A; Zastava Automobili a.d.; Grupa Zastava Vozila a.d.

BWB/Z-836

21.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der (indirekten) alleinigen Kontrolle der wesentlichen Vermögenswerte der Zastava Automobili a.d., Kragujevac, Serbien, sowie weiterer von Grupa Zastava Vozila a.d. beherrschter Unternehmen durch Fiat Group Automobiles S.p.A, Turin, Italien.Betroffener Geschäftszweig: Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2008 weggefallen.

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