Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CRH plc.; Ancon Limited - BWB/Z-661 | Bundeswettbewerbsbehörde

CRH plc.; Ancon Limited

BWB/Z-661

29.02.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CRH plc. Dublin, Irland beabsichtigt, über lokale Tochtergesellschaften sämtliche Geschäftsanteile an Ancon Limited (UK), sowie deren Schwestergesellschaften Ancon Building Products GesmbH (Österreich), Ancon GmbH (Deutschland) und Ancon Building Products Pty Limited (Australien) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Bauzubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2008 weggefallen.

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