Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH; MSC Investoren GmbH - BWB/Z-649 | Bundeswettbewerbsbehörde

Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH; MSC Investoren GmbH

BWB/Z-649

05.02.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Süd-Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft mbH beabsichtigt, 30% der Anteile an der MSC Investoren GmbH im Wege einer Kapitalerhöhung bei dieser Gesellschaft zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Vertrieb elektronischer Bauelemente und Herstellung elektronischer Baugruppen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.03.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2008 weggefallen.

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