Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tiwi Argus Beteiligungs GmbH i.G.; Eschenbach Holding GmbH - BWB/Z-431 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tiwi Argus Beteiligungs GmbH i.G.; Eschenbach Holding GmbH

BWB/Z-431

11.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 100% der Anteile an der Eschenbach Holding GmbH, Nürnberg, Deutschland, durch die Tiwi Argus Beteiligungs GmbH i.G., einer Gesellschaft, die von der Barclays Bank PLC, London, Vereinigtes Königreich kontrolliert wird.Betroffener Geschäftszweig: Brillenfassungen und optische/feinmechanische Erzeugnisse.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2007 weggefallen.

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