Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LBO France Gestion SAS; Gravograph, Inc., Gravograph New Hermes, Inc., Gravograph Verwaltungs GmbH, Gravograph Beteiligungs GmbH, Gravograph Benelux N.V., Holding Saint-Luc S.A. und Technifor Participation SAS - BWB/Z-293 | Bundeswettbewerbsbehörde

LBO France Gestion SAS; Gravograph, Inc., Gravograph New Hermes, Inc., Gravograph Verwaltungs GmbH, Gravograph Beteiligungs GmbH, Gravograph Benelux N.V., Holding Saint-Luc S.A. und Technifor Participation SAS

BWB/Z-293

24.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LBO France Gestion SAS beabsichtigt, 100% der Anteile an der Gravograph, Inc., Gravograph New Hermes, Inc., Gravograph Verwaltungs GmbH, Gravograph Beteiligungs GmbH, Gravograph Benelux N.V., Holding Saint-Luc S.A. und an der Technifor Participation SAS zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Gravier- und Markiertechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2007 weggefallen.

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