Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Niederösterreich-Werbung GmbH; Niederösterreich-Card GmbH; Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-69 | Bundeswettbewerbsbehörde

Niederösterreich-Werbung GmbH; Niederösterreich-Card GmbH; Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-69

07.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Niederösterreich-Werbung GmbH, Wien, hat den Erwerb einer 26 %igen Beteiligung an der Niederösterreich-Card GmbH durch RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung angemeldet. Betroffene Geschäftszweige: Werbung, Implementierung von Kundenbindungsmaßnahmen, Organisation von Kulturveranstaltungen, Vertrieb einer Freizeitkarte, Kundeninformation

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2006 weggefallen.

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