Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-112 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-112

31.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. sowie Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H. beabsichtigen ihren Beteiligungsgrad an der AMW Asphaltwerk GmbH von jeweils 22 % auf jeweils 28,66 % zu erhöhen. Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung und Vertrieb von Mischgut.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2006 weggefallen.

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