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Informationen der Bundeswettbewerbsbehörde aufgrund von Anfragen zur ORF-Radiothek - Rechtsmittel gegen Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in Auftragsvorprüfungsverfahren nach dem ORF-Gesetz die Aufgabe, eine Stellungnahme zu den voraussichtlichen Auswirkungen eines neuen Angebots des ORF auf die Wettbewerbssituation abzugeben.

Im derzeit anhängigen Auftragsvorprüfungsverfahren zur ORF-Radiothek hat die BWB ein Rechtsmittel ergriffen, da sie mit der rechtlichen Beurteilung im Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), KOA 11.277/15-004, nicht einverstanden ist. Die BWB hat nämlich negative Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation im Bereich der Hörer bzw Nutzermärkte für Hörfunk und Hörfunk-Online-Angebote sowie im Bereich der Online-Werbemärkte festgestellt.

Die KommAustria hat in ihrer Entscheidung vom 22.7.2015 das Vorbringen der BWB jedoch im Wesentlichen für nicht relevant erachtet und die vorgebrachten Wettbewerbsbedenken nicht gewürdigt. Die BWB vertritt die Auffassung, dass auch das Livestream-Angebot des ORF durch Radiothek wesentliche Neuerungen erfährt. Außerdem wird es als methodisch falsch angesehen, wenn ein wirklich neues Angebot wie Radiothek auch Livestreams anbietet, diese Markttätigkeit gänzlich aus der Untersuchung der Auftragsvorprüfung auszuklammern. Klammert man diese Marktaktivitäten gänzlich aus, so werden wesentliche Wettbewerbsbeziehungen unberücksichtigt gelassen. Die Auftragsvorprüfung wird dadurch unvollständig und inhaltlich unrichtig. Auch einschlägiges EU-Recht (EK-Rundfunkmitteilung) fordert die Prüfung sämtlicher Auswirkungen des neuen Vorhabens. Es ist daher erforderlich, in der Auftragsvorprüfung all jene Märkte, auf denen das neue Angebot aktiv ist, als sachlich relevante Märkte anzuerkennen. Die Konzentration auf das Neue in der Auftragsvorprüfung sollte im Fall der Livestream-Angebots durch Radiothek dadurch erfolgen, dass Prüfungsgegenstand lediglich die durch die Neuerungen/Verbesserungen erwarteten Marktauswirkungen sind.

Ausschlaggebend für den negativen Entscheid der KommAustria zum BWB-Vorbringen war eine sehr enge Konzeption des Verfahrensgegenstandes der Auftragsvorprüfung Radiothek und eine daraus resultierende enge Definition der sachlich relevanten Märkte. Da es sich bei den dargestellten Rechtsfragen um wesentliche Fragen zur Sicherstellung des Wettbewerbs handelt, hat die BWB Rechtsmittel erhoben. Die BWB wird Anfang/Mitte September diesen Jahres den Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sowie den ORF zu Gesprächen hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung einladen.

Die Entscheidung ist vollinhaltlich abrufbar auf der Internet-Seite der KommAustria.