Die Bundeswettbewerbsbehörde begrüßt das Reformprojekt nachdrücklich.
Die BWB regt an,
- die "stop-the-clock" Bestimmung im Vorschlag zeitlich nicht zu begrenzen,
- die Bagatellkartellregelung nicht nur bei nach dem 30. Juni 2012 gegründeten Kartellen anzuwenden,
- an der Einführung von Auskunftsbescheiden aufgrund von rascherer Durchführung von Ermittlungen festzuhalten und
- Versiegelung, Beschlagnahme und Verwaltungsstrafen im Gesetz klarzustellen.