Horizontale und vertikale Preisabsprachen werden geprüft
Die Bundeswettbewerbsbehörde geht mit der Hausdurchsuchung in den Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandelsbereich dem Verdacht auf Preisabstimmungen mit Lieferanten, Preisabstimmungen über Lieferanten und der Abstimmung des Marktverhaltens mit Wettbewerbern nach (§1 KartG bzw. Art. 101 AEUV).