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BWB bestätigt Hausdurchsuchung (aufgrund von medialer Nachfrage)

Die BWB führt seit Montag, 27. Februar, auf Beschluss des Kartellgerichts eine Hausdurchsuchung im Bereich Lebensmitteleinzelhandel durch. Es liegt der Verdacht auf Preisbindungen mit Lieferanten, Preisabstimmungen über Lieferanten sowie Abstimmung des Marktverhaltens mit Wettbewerbern vor.

Horizontale und vertikale Preisabsprachen werden geprüft

Die Bundeswettbewerbsbehörde geht mit der Hausdurchsuchung in den Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandelsbereich dem Verdacht auf Preisabstimmungen mit Lieferanten, Preisabstimmungen über Lieferanten und der Abstimmung des Marktverhaltens mit Wettbewerbern nach (§1 KartG bzw. Art. 101 AEUV).