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20 Jahre European Competition Network - Happy Birthday!

Die BWB feiert gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union und der Europäischen Kommission das 20-jährige Jubiläum des European Competition Networks (ECN) und blickt auf Jahre enger Zusammenarbeit zurück.

Das European Competition Network

Die Zusammenarbeit innerhalb des ECN umfasst die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission. Dabei ist es das Ziel des ECN-Netzwerks, innerhalb des durch den am 1.5.2004 in Kraft getretene Rechtsrahmens der VO 1/2003 zur dezentralen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts durch enge Zusammenarbeit größtmögliche Kohärenz in der Rechtsanwendung sicherzustellen.

Schon in der „Netzwerkbekanntmachung“ wird die Rolle des ECN als Diskussions- und Kooperationsforum für die Anwendung und Durchsetzung der europäischen Wettbewerbspolitik bei der einzelfallbezogenen Rechtsdurchsetzung sowie als Basis für die Schaffung und Wahrung einer gemeinsamen Wettbewerbskultur in Europa hervorgehoben.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem ECN verschiedene Instrumente zur Verfügung in deren Zentrum Konsultationsmechanismen sowie ein umfassender Informationsaustausch steht.

So soll im Kampf gegen grenzüberschreitende Geschäftspraktiken von Unternehmen, welche den Wettbewerb einschränken und damit Nachteile für andere Unternehmen sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, im Sinne einer effizienten Arbeitsteilung jene Wettbewerbsbehörde tätig werden, welche besonders gut geeignet ist Verstöße zu untersuchen und wirksam abzustellen.

Über das ECN informieren sich die Wettbewerbsbehörden gegenseitig über geplante Entscheidungen und berücksichtigen die Stellungnahmen der anderen Wettbewerbsbehörden. Auf diese Weise ermöglicht das ECN den Wettbewerbsbehörden, ihre Erfahrungen zu bündeln und bewährte Verfahren zu ermitteln.

Bei Bedarf stehen den Wettbewerbsbehörden zudem Instrumente der Amtshilfe, insb durch Führen von Ermittlungen durch eine ersuchte Behörde zur Verfügung. Diese Möglichkeiten wurden durch die „ECN+“-Richtlinie noch weiter gestärkt und um Instrumente zur Durchsetzung von Entscheidungen erweitert.

Blickt man auf die Arbeit der vergangenen 20 Jahre zurück, dann sprechen die Zahlen für sich. Zwischen Mai 2004 und Dezember 2023 haben die nationalen Wettbewerbsbehörden mehr als 1.700 Entscheidungen auf der Grundlage von Artikel 101 und/oder Artikel 102 AEUV erlassen. Die nationalen Wettbewerbsbehörden leiteten im Durchschnitt 140 Untersuchungen ein und erließen 75 Entscheidungen pro Jahr.

Die Zusammenarbeit zwischen ECN und BWB

Die enge Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes, um die wirksame und einheitliche Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV zu gewährleisten, zählt zu den Kernaufgaben der unabhängigen nationalen Wettbewerbsbehörden.

Innerhalb des ECN diskutieren Expertengruppen in bestimmten Sektoren Wettbewerbsprobleme und fördern einen gemeinsamen Ansatz.

Die BWB ist Teil zahlreicher Arbeitsgruppen, welche sich sowohl allgemeinen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragestellungen des Wettbewerbsrechtsvollzugs sowie sektorspezifischen Themen widmen".

„Die internationale Kooperation ist wesentlich für die Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union. Daher erfreut es mich, heute auf die 20-jährige Zusammenarbeit innerhalb des ECN zurückzublicken, durch die wir europaweit in der Vollziehung des Wettbewerbrechts viel voranbringen konnten.“ so Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.

Weitere Informationen zum ECN sind hier zu finden: European Competition Network - European Commission (europa.eu)