Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ford Motor Company; SK On Co., Ltd.; Koç Holding A.Ş. - BWB/Z-6089 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ford Motor Company; SK On Co., Ltd.; Koç Holding A.Ş.

BWB/Z-6089

26.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ford Motor Company, USA, Koç Holding A.Ş., Türkei, und SK On Co., Ltd, Republik Korea, erwerben gemeinsame Kontrolle an Battery Cell International Batarya Üretim Sanayi ve Tedarik A.Ş., Türkei.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht