Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius Investment Lux Five SARL; Agfa Offset BV - BWB/Z-6087 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius Investment Lux Five SARL; Agfa Offset BV

BWB/Z-6087

23.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aurelius Investment Lux Five SARL, Leudelange, Luxemburg, beabsichtigt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Agfa Offset BV, Mortsel, Belgien, zu erwerben

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Druckerei- und Buchbindereimaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht