Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

QatarEnergy; Chevron Phillips Chemical Company; Ras Laffan Petrochemicals Company - BWB/Z-6085 | Bundeswettbewerbsbehörde

QatarEnergy; Chevron Phillips Chemical Company; Ras Laffan Petrochemicals Company

BWB/Z-6085

22.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Chevron Phillips Chemical Company LLC, USA, beabsichtigt (indirekt) 30 % der  Anteile und gemeinsame Kontrolle an Ras Laffan Petrochemicals Company, Katar, 
zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig:  Mineralölverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht