Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SAMSUNG SDI Co., Ltd.; Stellantis N.V. - BWB/Z-6081 | Bundeswettbewerbsbehörde

SAMSUNG SDI Co., Ltd.; Stellantis N.V.

BWB/Z-6081

16.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Stellantis N.V. (Niederlande) beabsichtigt, indirekt 49% der Anteile (durch eine Kapitalerhöhung)  an einer neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft (USA) von Samsung SDI Co., Ltd. (Südkorea) zu erwerben. Infolgedessen wird Samsung SDI Co., Ltd. 51% und Stellantis N.V. 49% der  Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen halten. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der Herstellung und Lieferung von wiederaufladbaren Batterien für Elektrofahrzeuge tätig sein. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung und Produktion von wiederaufladbaren Batterien. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2022 weggefallen.

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