Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest AG; r&r Perchtoldsdorf; r&r Leonding; r&r Graz; r&r Salzburg - BWB/Z-6079 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest AG; r&r Perchtoldsdorf; r&r Leonding; r&r Graz; r&r Salzburg

BWB/Z-6079

16.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von (durchgerechnet) 49,5% der Anteile an und alleinige (negative) Kontrolle über r&r Objekttischlerei GmbH mit dem Sitz in Perchtoldsdorf, r&r Objekttischlerei GmbH mit Sitz in Leonding, die ihrerseits eine 100%ige Beteiligung an r&r Objekttischlerei GmbH mit sitz in Salzburg hält, und r&r Objekttischlerei GmbH mit dem Sitz in Graz durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit und die Montage von Türen und Türzargen samt Zubehör im Objektberreich.

 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2022 weggefallen.

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