Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Avia AG; BayWA AG; OLF Deutschland GmbH; Shell Deutschland GmbH - BWB/Z-6077 | Bundeswettbewerbsbehörde

Avia AG; BayWA AG; OLF Deutschland GmbH; Shell Deutschland GmbH

BWB/Z-6077

12.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Avia AG und die BayWa AG; beide München, Deutschland, beabsichtigen, jeweils 25% der Anteile an der OLF Deutschland GmbH; Hamburg, Deutschland, von der Shell Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland, zu erwerben.

Betroffene Geschäftzweige: Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen; Webportale.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2022 weggefallen.

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