Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Innofreight Transportlogistik GmbH; WOOD & PAPER a.s. - BWB/Z-6075 | Bundeswettbewerbsbehörde

Innofreight Transportlogistik GmbH; WOOD & PAPER a.s.

BWB/Z-6075

09.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WOOD & PAPER a.s., Hlína č.p. 138, CZ-664 91 Ivančice, Tschechische Republik, beabsichtigt, 49% der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über die 
inno4wood GmbH, Bruck an der Mur, Österreich, zu erwerben, während die derzeitige Alleingesellschafterin Innofreight Transportlogistik GmbH die restlichen 
51% und Mitkontrolle behalten wird. 
Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von nationalen und internationalen Speditionsdienstleistungen. 
Wirtschaftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2022 weggefallen.

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