Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Connectivity Solutions GmbH; Eltako GmbH; BEGA Gantenbrink-Auslandsbeteiligungs GmbH & Co. KG; Oventrop GmbH & Co. KG
BWB/Z-6074
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung des Gemeinschaftsunternehmens DBT Digital Building Technology GmbH & Co. KG, durch die Connectivity Solutions GmbH, der Eltako GmbH, der BEGA
Gantenbrink-Auslandsbeteiligungs GmbH & Co. KG und der Oventrop GmbH & Co. KG (ohne Erwerb gemeinsamer Kontrolle) und Übertragung von Vermögenswerten auf
das Gemeinschaftsunternehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2022 weggefallen.