Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TotalEnergies Qatar; Qatar Liquefied Gas Company Limited - BWB/Z-6069 | Bundeswettbewerbsbehörde

TotalEnergies Qatar; Qatar Liquefied Gas Company Limited

BWB/Z-6069

06.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TotalEnergies EP Qatar, gegründet in Frankreich, beabsichtigt den Erwerb von 25 % der gesamten Anteile  an Qatar Liquefied Gas Company Limited, gegründet in Qatar, von QatarEnergy Oil and Gas Q. S. C. 
Das beabsichtigte Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von Erdgas 

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht